voWi Consulting
Auftragserteilung

Auftragserteilung

Hiermit beauftragen wir voWi Consulting mit der Vermittlung.

Sie können nachfolgend 2 Verkaufsobjekte eintragen. Bei einer größeren Anzahl von Verkaufsobjekten können Sie uns eine Excel-Tabelle mit den erforderlichen Daten separat zusenden. Hierfür können Sie diese Excel-Datei herunterladen. Bitte tragen Sie die notwendigen Daten ein und senden Sie uns die ausgefüllte Excel-Tabelle per E-Mail zurück (um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten, speichern Sie die Excel-Tabelle bitte mit folgendem Titel (Ihr Firmenname_Ihr Auftragsdatum.xlsx).

Wir senden Ihnen dann eine Auftragsbestätigung zu.

WICHTIG: Zusätzlich benötigen wir noch Bilder der Verkaufsobjekte. Senden Sie uns einfach auf unsere Email: info@vowiconsulting.de die Bilder mit verringerter Größe bzw. bei größerer Anzahl in einer zip-Datei zu.

    Verkaufsobjekte:
    1. janein
    2. janein
    Verkaufsobjekte
    1. janein
    2. janein
    3. Bei einer größeren Anzahl von Verkaufsobjekten können Sie uns auch gerne eine Excel-Tabelle mit den erforderlichen Daten separat zusenden.

    4. Einzelheiten:

      1. Der Auftraggeber beauftragt voWi zur Suche von Käufern (offener Auftrag oder Allein-Auftrag, siehe 5.) für die oben genannten Verkaufsobjekte und/oder die evtl. zusätzlich mit separaten Listen übermittelten Verkaufsobjekte.
        Der Vermittlungsservice beinhaltet:
      – Suche nach Kaufinteressenten
      – Kontaktaufnahme mit potentiellen Käufern im In- und Ausland
      – Autorisierter Ansprechpartner für alle Kaufinteressenten
      – Betreuung des gesamten Verkaufsprozesses
        2. voWi präsentiert dem Auftraggeber Käufer. Der Abschluss des Verkaufs obliegt dem Auftraggeber durch Rechnungsstellung an den Käufer.
        3. voWi verpflichtet sich über die im Laufe der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort. Unterlagen, die voWi im Rahmen seiner Tätigkeit vom Auftraggeber erhalten hat oder wird, sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Bei der Ausübung seiner Tätigkeit handelt voWi loyal und nach den Grundsätzen von Treu und Glauben. voWi kümmert sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns um die Geschäfte.
      4. Der Auftraggeber stellt voWi alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Der Auftraggeber erklärt hiermit ausdrücklich, der Eigentümer des/r zu verkaufenden Objekt/e zu sein, diese/s nicht bereits verkauft oder verpfändet zu haben und, dass die jeweiligen Verkaufsobjekte nicht Gegenstand eines Miet- oder Leasingvertrages sind, noch dass Rechte Dritter an den jeweiligen Verkaufsobjekten bestehen.
        5. Auftragsform:
        Offener Auftrag:
      Bei dem offenen Auftrag kann der Auftraggeber Dienste Dritter in Bezug auf die jeweiligen voWi übermittelten Verkaufsobjekte in Anspruch nehmen.
        Provision an voWi erfolgt nur im Verkaufsfall:
      Als Vergütung wird für den offenen Auftrag eine Provision vom Nettoverkaufspreis der verkauften Objekte zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer wie folgt vereinbart:
        Provisionssatz für bereits außer Betrieb befindliche Verkaufsobjekte: (Offener Auftrag)
        bis 100.000 €: 25 %
      ab 100.001 €: 20 %
        Provisionssatz für noch in Betrieb befindliche Verkaufsobjekte: (Offener Auftrag)
        bis 100.000 €: 23 %
      ab 100.001 €: 18 %
        Der offene Auftrag gilt für unbestimmte Zeit und tritt in Kraft ab dem Tag, an dem uns alle benötigten Daten und Bilder der zu vermittelnde/n Geräte/n vorliegen. Der offene Auftrag kann jederzeit schriftlich gekündigt werden.
        Allein-Auftrag:
      Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Auftragsdauer des Allein-Auftrages keine Dienste Dritter in Bezug auf die jeweiligen voWi übermittelten Verkaufsobjekte in Anspruch zu nehmen. Sämtliche Kaufinteressenten, die sich direkt mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen, werden vom Auftraggeber an voWi weiter verwiesen.
        Provision an voWi erfolgt nur im Verkaufsfall:
      Als Vergütung wird für den Erstauftrag eine Provision vom Nettoverkaufspreis der verkauften Objekte zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer wie folgt vereinbart:
        Provisionssatz für bereits außer Betrieb befindliche Verkaufsobjekte:
      (Allein-Auftrag)
      bis 50.000 €: 16 %

      (*Treuerabatt: 1. Folgeauftrag 15,0%, 2. Folgeauftrag 14,5%, 3. Folgeauftrag 14,0%, 4. Folgeauftrag 13,5%)

      50.001 €- 150.000 €: 12 %

      (*Treuerabatt: 1. Folgeauftrag 11,0%, 2. Folgeauftrag 10,5%, 3. Folgeauftrag 10,0%, 4. Folgeauftrag 9,5%)

      150.001€ – 350.000 €: 8 %

      (*Treuerabatt: 1. Folgeauftrag 7,5%, 2. Folgeauftrag 7,0%, 3. Folgeauftrag 6,5%, 4. Folgeauftrag 6,0%)

      ab 350.000 €: 6 %

      (*Treuerabatt: 1. Folgeauftrag 5,5%, 2. Folgeauftrag 5,0%, 3. Folgeauftrag 4,5%, 4. Folgeauftrag 4,0%)

        Provisionssatz für noch in Betrieb befindliche Verkaufsobjekte: (Allein-Auftrag) bis 50.000 €: 14 %

      (*Treuerabatt: 1. Folgeauftrag 13,0%, 2. Folgeauftrag 12,5%, 3. Folgeauftrag 12,0%, 4. Folgeauftrag 11,5%)

      50.001 €- 150.000 €: 10 %

      (*Treuerabatt: 1. Folgeauftrag 9,0%, 2. Folgeauftrag 8,5%, 3. Folgeauftrag 8,0%, 4. Folgeauftrag 7,5%)

      150.001€ – 350.000 €: 7 %

      (*Treuerabatt: 1. Folgeauftrag 6,5%, 2. Folgeauftrag 6,0%, 3. Folgeauftrag 5,5%, 4. Folgeauftrag 5,0%)

      ab 350.000 €: 5 %

      (*Treuerabatt: 1. Folgeauftrag 4,5%, 2. Folgeauftrag 4,0%, 3. Folgeauftrag 3,5%, 4. Folgeauftrag 3,0%)

      *Sie erhalten den Treuerabatt jeweils unterschiedlich für Geräte, die bereits außer Betrieb oder noch in Betrieb sind und abhängig vom Verkaufspreis. Ab dem 5. Folgeauftrag bleibt Ihnen der niedrigste Provisionssatz erhalten, solange Sie uns immer innerhalb von 6 weiteren Monaten einen Folgeauftrag erteilen. Zwischen den jeweiligen Folgeaufträgen dürfen also nicht mehr als 6 Monate verstreichen, sonst beginnt das Treueprogramm wieder von neuem, d.h. ab dem 1. Folgeauftrag.   Der Allein-Auftrag gilt 1 Monat* ab dem Tag, an dem uns alle benötigten Daten und Bilder der zu vermittelnde/n Geräte/n vorliegen. Wird er nicht 1 Woche vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils immer um 2 weitere Wochen. Der Aufraggeber kann auch nach der Kündigung des Allein-Auftrages in den offenen Auftrag wechseln. Handelt es sich um mehrere Verkaufsobjekte, kann der Auftrag auch für einzelne Verkaufsobjekte wie vorab gekündigt werden. * Sollten Sie eine kürzere Auftragsdauer wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und wir schicken Ihnen eine nach Ihren Wünschen abgeänderte Auftragserteilung zu.
        Wählen Sie aus: (*Pflichtfeld)
        Offener AuftragAllein-Auftrag   6. Die Provision ist fällig ab dem Tage der Rechnungsstellung von voWi.

    1. *Pflichtfeld

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